Aufgrund eines für alle Gemeinden in Baden-Württemberg
bindenden Gerichtsurteils aus 2010 erhebt die Gemeinde, rückwirkend seit
dem 01.01.2011, getrennte Gebühren für die Schmutz- und
Regenwasserbeseitigung (= gesplittete Abwassergebühr). Die Ersterfassung
wurde im Herbst 2011 abgeschlossen. Die Verbrauchsabrechnung für 2011
wurde bereits vor einigen Wochen versendet.
Grundlage für die Abrechnung des von allen Grundstücken in
die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen eingeleiteten Regenwassers
(Regenwassergebühr) sind die jeweiligen befestigten und überbauten
Grundstücksflächen.
Sie haben Änderungen
oder schließen ein Grundstück erstmalig an die Abwasserbeseitigung an?
Grundsätzlich gilt nach der Abwassersatzung der Gemeinde,
dass innerhalb eines Monats nach dem Anschluss des Grundstücks an
die Abwasserbeseitigung vom Gebührenzahler die Lage und Größe der
Grundstücksflächen, von denen Regenwasser den öffentlichen
Abwasseranlagen zugeführt wird, der Gemeinde in prüffähiger Form
mitzuteilen sind. Falls keine Mitteilung erfolgt, werden die
Berechnungsgrundlagen für die Niederschlagswassergebühr von der
Gemeinde notfalls geschätzt. Prüffähige Unterlagen sind Lagepläne im
Maßstab 1:500 oder 1:250 mit Eintrag der Flurstücks-Nummer. Die an die
öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen angeschlossenen
Grundstücksflächen sind unter Angabe der Versiegelungsarten (0,3 oder
0,6 oder 0,9) und der für die Berechnung der Flächen notwendigen Maße zu
kennzeichnen. Ändert sich die Größe der überbauten und befestigten
Grundstücksflächen oder der Versiegelungsgrad (0,3 oder 0,6 oder 0,9) in
Summe um mehr als 6 m², ist die Änderung innerhalb eines Monats der
Gemeinde mitzuteilen. Hierzu steht nachfolgender Vordruck zur Verfügung:
Änderung Flächenerfassung
Hinweisblatt 1 zur Änderung der Flächenerfassung
Hinweisblatt 2 zur Änderung der Flächenerfassung
-häufig gestellte Fragen
Wir weisen daraufhin, dass Sie verpflichtet sind, der
Gemeinde sowohl den Anschluss von Grundstücksflächen an die
Abwasserbeseitigung als auch Änderungen an den befestigten und
versiegelten Grundstücksflächen nach der Abwassersatzung mitzuteilen.
Sollte diese Mitteilung unterbleiben, stellt dies eine
Ordnungswidrigkeit dar.
Weitere Informationen:
Gebührensätze Schmutz- und Regenwasserbeseitigung
Abwassersatzung vom 17.11.2011
Bei Fragen rund um die gesplittete Abwassergebühr
können Sie sich gerne an
Herrn Kebache (Zimmer 9, Tel.:07021/97075-25) oder an
Frau Schroll (Zimmer 3, Tel.: 07021/97075-29; vormittags von
8.00 Uhr bis 12.00 Uhr) von der Gemeindeverwaltung wenden.
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